Bordnews
Kassen-Nachschau
Die zuständigen Finanzämter können erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2018 eine sog. Kassen-Nachschau durchführen. Die Kassen-Nachschau bezieht sich nicht nur auf elektronische Kassenaufzeichnungssysteme, sondern gilt auch im Fall einer offenen Ladenkasse. Die Kassen-Nachschau kann ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten erfolgen. Die Kassen-Nachschau dient der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben. Die Kassen-Nachschau beinhaltet ab 2020[13] die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146b Abs. 1 S. 2 AO. Dem Kassenprüfer sind die Aufzeichnungen, Bücher und die für die Kassenführung relevanten sonstigen Organisationsunterlagen vorzulegen und zweckdienliche Auskünfte zu erteilen. Elektronische Daten sind über die digitale Schnittstelle zu übermitteln oder auf einem maschinell auswertbaren Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO)
Ab Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht, die EU DS-GVO tritt in Kraft. Bis zum 25.05.2018 müssen alle in Europa ansässigen Unternehmen ihre Datenverarbeitungspraxis an die neuen Regeln und Organisationspflichten für Unternehmen anpassen.
ISO 9001:2015
Die Kanzlei Striegler I Wilhelmy wurde erfolgreich nach ISO 9001:2015 rezertifiziert.